Venedigerblick Nr. 110

Seite 4 REDUCE - REUSE - RECYCLE Recyclinghof Aufgepasst! BAUM- UND STRAUCHSCHNITT Der Container zur Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt wird in die Winterpause gehen. Ab Mitte November 2022 bis Ende März 2022 wird dieser während der Wintermonate nicht zur Verfügung stehen. Somit bitten wir Euch BürgerInnen vor Mitte November den lezten Schnitt eurer Sträucher/Bäume in haushalts- üblichen Mengen zu entsorgen. Zur Entsorgung der Weihnachtsbäu- me, Weihnachtskränze, etc. wird es eine Möglichkeit geben, diese im Re- cyclinghof zur gegebenen Zeit zu ent- sorgen. GIFTMÜLL - PROBLEMSTOFF Wir weisen nochmals ausdrücklich daraufhin, dass ebenfalls bei Prob- lemstoffen nur haushaltsübliche im Recyclinghof entsorgt werden kön- nen. Gewerbetriebe müssen selbst dafür Sorge tragen, dass die Problemstoffe eigens entsorgt werden. BIOMÜLL Der Biomüll wird fortan ausschließ- lich ohne Biosackerl im dafür vor- gesehenen Container der Fa. Sussitz entsorgt. BATTERIEN Bitte helft uns dabei, das Auslaufen der Batterien zu vermeiden, indem die Pole der leeren Batterien vor Entsor- gung mit einem Klebeband abgepickt werden. Wir bitten um Verständnis und bedanken uns schon vorab für Eure Unterstützung! Heizkostenzuschuss einmalig 2022/2023 Das Land Tirol gewährt für die Heiz- periode 2022/2023 nach Maßgabe der folgenden Richtlinien einen ein- maligen Zuschuss von € 250,00 pro Haushalt zu den Heizkosten. Zur teilweise Abfederung der massi- ven Preissteigerungen im Energie- kostenbereich wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus befristet ein Energiekosten- zuschuss in der Höhe von einmalig € 250,00 pro Haushalt gewährt. Die Formulare liegen im Gemeinde- amt Prägraten a.G. auf und sind im Internet unter https://www.tirol.gv.at/ gesellschaft-soziales/soziales/beihil- fen/hilfswerk/formulare/ abrufbar. Für PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen im vergan- genen Jahr der Antrag auf Heizkos- tenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist eine gesonderte Antragstel- lung NICHT erforderlich! Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gem. § 3 TMSG. Nicht antrags- bzw. zuschussberech- tigt sind: • Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs/Grundversor- gungsleistung beziehen • BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behindertenein - richtungen, Schüler- und Studen- tenheimen Beantragung noch bis 31.12.2022 DemAnsuchen sind folgende Unterla- gen in Kopie anzuschließen: Sämtliche monatliche Einkommens- nachweise aller im gem. Haushalt gemeldeten Personen, melderecht- liche Bestätigung der Gemeinde am Antragsformular. Der maximale Zuschuss beträgt da- her für den regulären Bezieherkreis € 500,00 pro Haushalt, für den erweiterten Bezieherkreis € 250,00 pro Haushalt. Bei Fragen zur Abwicklung bitte im Gemeindeamt melden unter: Tel. 04877/ 63 63 oder unter Email: gemeinde@praegraten.info

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